Reuegeld im Schwimmen wird angehoben
Das einfache Reuegeld bei den Schweizermeisterschaften (Langbahn Schweizermeisterschaft, Sommer Schweizermeisterschaft, Nachwuchs Schweizermeisterschaft und Kurzbahn Schweizermeisterschaft) wird ab sofort von 12 auf 20 Franken angehoben. Reuegeld wird zum Beispiel beim Nichterreichen der Limiten oder bei Ausschluss als Folge von Verstössen gegen die Fairness ausgesprochen.
Das einfache Reuegeld orienteierte sich jeweils an der Höhe der Meldegelder. Bei der letzten Erhöhung der Meldegelder wurden jedoch die Reuegelder nicht angepasst und auf der alten Höhe belassen. Nach nun fast 10 Jahren hat sich die Direktion Schwimmen dazu entschieden die Reuegelder wieder den Meldegeldern anzugleichen. Dies durch die aktuell finanziell angespannte Lage. Da die Reuegelder in der Ausschreibung geregelt sind, hat die Direktion die Befugnis diese Gebühren ohne Entscheid der Sportversammlung anzupassen.