Qualifizierter Athlet
Qualifizierte Athleten absolvieren ihren Dienst in einer Rekrutenschule der Schweizer Armee. Das Ziel ist die Sicherstellung des Leistungsniveaus während der Zeit der Rekrutenschule (RS).
Voraussetzungen:
- Inhaber Swiss Olympic Card
- Mitglied nationales Junioren-Kader/ U21, U23 Kader / Elitekader
- Mannschaftssportarten: Mitglied Verbandsauswahl / Nationalliga A (in Ausnahme Nationalliga B)
- Sportler von nationaler Bedeutung
Prozess Swiss Waterpolo:
- Der Athlet bespricht mit dem Nationaltrainer die Militärsituation (RS).
Der Athlet füllt das Formular Formular_qualifizierter_Athlet aus und sendet es an die Geschäftsstelle von Swiss Aquatics Water Polo (waterpolo@swiss-aquatics.ch)
(Einreichedatum: 15.1. für Frühlings - RS und 15.5. für Sommer - RS) - Swiss Aquatics Water Polo prüft das Dokument und bespricht es nochmals mit dem Nationaltrainer.
- Meldung via Formular "Qualifizierter Athlet - Meldeformular" durch Swiss Aquatics Water Polo an das Kdo Spitzensport RS, Qualifizierter Athlet
- Bestätigung Eingang / Bewilligung des Formulares durch Kdo Spitzensport RS an den Athleten
- Zustellung der Unterlagen (3-4 Wochen vor RS-Start) an die Qualifizierten Athleten und an die Rekrutenschule per Post
- Information durch die Sportverantwortlichen der jeweiligen RS an betroffene Athleten (1./2. RS-Woche); Athlet muss Trainingsplanung mitnehmen.
Förderung:
- Maximal 4x 3h Trainingszeit/Woche (Idealerweise während Arbeitszeit - in den Randstunden z.B. Ausgang); zudem abhängig vom Wochenprogramm.
- wird nur gewährt, wenn detaillierte Planung vorliegt und das Verhalten einwandfrei ist
Zusätzliche Informationen unter: www.vtg.admin.ch/de
Elite: Ausstehend
Nachwuchs: Siehe Nachwuchsförderung
Nach Reglement 5.1.1 / Anhang 32:
Die sportärztliche Untersuchung muss von einem Arzt oder einer Ärztin mit Fähigkeitsausweis Sportmedizin nach den Vorgaben von Swiss Olympic und Swiss Aquatics Water Polo ausgestellt werden.
Um dynamische oder statische Störungen des Bewegungsapparates, des Stoffwechsels oder des Herz-Kreislauf-Systems des oder der Sportler:in zu erkennen und somit Schäden frühzeitig vorzubeugen, verlangt Swiss Aquatics Water Polo seit 2013 sportärztliche Untersuchungen. Zu einer sportärztlichen Untersuchung (SPU) sind verpflichtet:
- Alle Nationalkader-Athleten:innen
- alle mit einer Swiss Olympic Elite Card oder Talentcard National.
Für die Untersuchung gelten folgende Vorgaben:
- Die SPU muss bei einem “Swiss Olympic Medical Center” oder “Sport Medical Base approved by Swiss Olympic” durchgeführt werden.
- Die Untersuchungsergebnisse (Medical Report) sind der Geschäftsstelle von Swiss Aquatics Water Polo einzureichen.
- Die Kosten werden durch die Athlet:innen getragen.
- Dieser Untersuch muss alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Wichtige Information für die Athlet:innen: Das Formular "Medical Report" muss dem oder der Athlet:in nach der SPU ausgehändigt/zugestellt werden. Somit hat der oder die Athlet:in ein Dokument, welches die Durchführung der SPU beweist.
Konsequenzen bei fehlender SPU:
- 5 Tage nach Fälligkeit oder der ersten Anfrage hat die Lizenz nur noch 20 Tage Gültigkeit à Athlet:innen und Vereine werden von der Geschäftsstelle darauf hingewiesen.
- Nach Ablauf dieser Frist wird die Lizenz ungültig und die Kaderzugehörigkeit geht verloren.
Dokumente:
- Medical Report (SPU)
- Erstes sportmedizinisches Interview (Deutsch) / (Französisch)
Link:
Wasserball ist zwar in keinem Kontroll-Pool eingeteilt und unterliegt keinen speziellen Bestimmungen zur Meldepflicht. Dennoch können alle Athlet:innen jederzeit kontrolliert werden. Die Athlet:innen der Nationalteams werden regelmässig in Themen rund um Doping geschult.
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