Frage
Was ist die Definition von «Inhaber eines vom SSCHV abgegebenen Brevets» in den Statuten unter Art. 22.6, Abs. 1, Bst. b?
Sind darunter auch J+S-Leiter Schwimmen mit Status Gültig zu verstehen? Oder «nur» Trainer B und höher und Schwimmsportlehrer B und höher?
Antwort
Der J+S-Leiter Schwimmen wird nicht von uns abgegeben und ist kein Brevet von Swiss Aquatics, sondern von J+S. Diese Anerkennung zählt nicht dazu.
Folgende Verbandsanerkennungen werden als «eines vom SSCHV abgegebenen Brevet» bezeichnet:
- Swiss Aquatics Trainer B / Trainer A / Trainer Bronze / Trainer Silber / Trainer Gold
- Swiss Aquatics Schwimmsportlehrer B / Schwimmsportlehrer A / Schwimmsportlehrer mit eidg. Fachausweis
- Swiss Aquatics Kids Coach
- Richterbrevets von Swiss Aquatics
Frage
Wer von den Brevetinhaber:innen ist alles von der Mitgliedergebühr von 35.- ausgenommen?
Antwort
Grundsätzlich sind alle oben genannten Brevetinhaber:innen von der Mitgliedergebühr befreit, solange sie nur ihrer Brevettätigkeit nachgehen. Sobald ein:e Brevetinhaber:in selbst noch schwimmt, Wasserball spielt, Artistic Swimming oder Diving ausübt, gilt diese Person als Aktiv-Mitglied und ist von der Gebühr nicht ausgenommen.
Frage
Wer ist alles weiter von der Mitgliedergebühr von 35.- ausgenommen?
Antwort
Neben den bereits oben erwähnten Brevetinhaber:innen sind zusätzlich befreit:
- Passivmitglieder
- Ehrenmitglieder
- Schwimmschüler:innen
- Teilnehmer:innen von Aquafit- & Wassergymnastik-Kursen
- Schwimmsportlehrer:innen
- Kids-Coach
Auch für diese Zielgruppen (ausgenommen Schwimmschüler:innen & Kurse Aquafit/Wassergym) gilt die Bedingung nur, wenn die oben genannten Personen nicht selbst noch einer sportlichen Aktivität im Club nachgehen. Sobald ein Ehrenmitglied, ein:e Schwimmsportlehrer:in oder ein:e Kids-Coach selbst noch schwimmt, Wasserball spielt, Artistic Swimming oder Diving ausübt, gilt diese als Aktiv-Mitglied und ist von der Gebühr nicht ausgenommen.
Weitere Informationen können folgendem Informationsblatt entnommen werden.