Das Sportparlament hat am 26.11.2021 mit einstimmigem Beschluss das Ethik-Statut verabschiedet. Per 3.1.2022 hat damit die unabhängige Melde- und Untersuchungsstelle für Ethik-Vorfälle im Schweizer Sport – Swiss Sport Integrity – ihren Betrieb aufgenommen. Die Schweizer Sportverbände haben ein klares Signal gegeben, dass sie das Wohl und den Schutz der Athlet*innen und aller im Sport tätigen Personen ins Zentrum stellen! Die Melde- und Untersuchungsstelle von Swiss Sport Integrity behandelt Meldungen unabhängig, vertraulich und auf Wunsch anonym. Swiss Sport Integrity ist unter www.sportintegrity.ch und unter der Telefonnummer 031 550 21 31 erreichbar.

Der Geltungsbereich des Ethik-Statuts umfasst alle Mitglieder von Swiss Olympic – die nationalen Sportverbände und Partnerorganisationen – sowie deren direkten und indirekten Mitglieder wie auch weitere natürliche Personen im privatrechtlich organisierten Schweizer Sport. Es ersetzt alle bestehenden Regelungen zu ethischen Belangen, insbesondere die Verhaltenskodizes von Swiss Olympic, diejenigen der Mitglieder von Swiss Olympic sowie der Athlet*innen und Coaches.

 

UPDATE: Gerne informieren wir euch nachfolgend über die wichtigsten Änderungen und Aufgaben, die unseren Mitgliedsvereinen aus dem Ethik-Statut erwachsen:

LAUFENDE VERFAHREN

Untersuchungsverfahren wegen Ethikverstössen, die vor dem 1.1.2022 von Mitgliedsverbänden von Swiss Olympic eingeleitet worden sind und die am 1.1. 2022 noch nicht abgeschlossen sind, sind von der damit befassten Instanz zu Ende zu führen und mit einem Schlussbericht abzuschliessen. Zur rechtlichen Beurteilung der Untersuchungsergebnisse ist ab 1.1.2022 die Disziplinarkammer des Schweizer Sports zuständig.
vgl. Ethik-Statut, Art. 8.2 abs.1

MELDEPFLICHT

Diesem Ethik-Statut unterstellte Personen, die in einer Sportorganisation eine besondere Fürsorge- oder Aufsichtsfunktion ausüben, z.B. als Trainerin oder Trainer, Betreuerin oder Betreuer, als direkte oder indirekte Vorgesetzte von Betreuerinnen und Betreuern oder als Vorgesetzte von Angestellten in Sportorganisationen, sind verpflichtet, erkannte Ethikverstösse Swiss Sport Integrity zur Kenntnis zu bringen.
vgl. Ethik-Statut, Art. 4.3 abs.1

ÜBERNAHME DES ETHIK-STATUTS  

  • Die Mitgliedsverbände und deren Mitgliedsvereine sollen laufend und nach Möglichkeit in Verträgen und Vereinbarungen mit Angestellten und Dritten das Ethik-Statut als Vertragsbestandteil integrieren.
  • Die Mitgliedsverbände und deren Mitgliedsvereine sollen Sportler*innen sowie deren Eltern dazu anhalten, bei Vereinbarungen mit Dritten das Ethik-Statut als Vertragsbestandteil zu integrieren.
    vgl. Ethik-Statut, Art. 4.1 abs.1-5

INFORMATION UND PUBLIKATION

  • Die Sportorganisationen stellen durch geeignete Informations- und Präventionsmassnahmen sicher, dass die diesem Ethik-Statut unterstellten direkten und indirekten Mitglieder, sowie die Personen, die mit Aufgaben im Sport betraut sind, die ethischen Grundsätze und Werte, die diesem Statut zugrunde liegen,
    kennen und befolgen. Dazu gehören insbesondere auch die Eltern und Erziehungsberechtigten von minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern.
  • Die Sportorganisationen publizieren die jeweils geltende Fassung dieses Ethik-Statuts auf ihren Webseiten.
    vgl. Ethik-Statut, Art. 4.1 abs 2 und Art. 4.2

 

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